(AGB) Stand November 2004
Geltungsbereich
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Preise
Die Preise für Leistungen, Lieferung, Versand, Versicherung und Installation sowie Steuer ergeben sich aus Ihrem Angebot oder Rechnung. Mc Gregor IT & eMarketing behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. Komponente und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und / oder auf Grund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungslaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, jedweder Art ausgeschlossen.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Projekte aller Art in drei Staffelungen zu bezahlen. 1 Zahlung wird sofort fällig bei Vertragsabschluss in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises, die zweite Zahlung wird sofort in Höhe von 40% des vereinbarten Gesamtpreises bei Vorstellung der fertigen Entwürfe dem Kunden gegenüber fällig, die letzte Zahlung wird fällig in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises bei Fertigstellung des Auftrages und Übergabe an den Kunden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Zentralbank, zu berechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
Zahlungsart
Zahlungen sind beim PC Service ausschließlich in Bar zu leisten. Bei Supportverträgen oder bei Webhosting, oder anderen Projektarbeiten laut Vertrag oder Offerte (Angebot).
Schutz- und Urheberrechte
Der Kunde stellt Mc Gregor IT & eMarketing von jeglicher Haftung für den Inhalt von übergeben Webseiten, Materialien, Bildern, Hard - sowie Software frei. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. Mc Gregor IT & eMarketing hat keine Prüfungspflicht der Daten des Kunden. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir auf Grund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, vermieten oder zu verleasen. Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus vereinbarten Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags).
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin.
Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit die § 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN -Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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